AGB fabspay
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der
fabspay, Inhaber: Fabian Heinzelmann, Einzelunternehmen (Ditta individuale),
im Zusammenhang mit der Bereitstellung, dem Betrieb und der Betreuung bargeldloser Bezahlsysteme (NFC-basierte Event-Guthabenkarten) für Veranstaltungen und Events.
Die AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (B2B).
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
2. Vertragsgegenstand
fabspay stellt dem Veranstalter ein bargeldloses Zahlungssystem auf Basis von NFC-Guthabenkarten („Eventkarten“) zur Nutzung während einer konkreten Veranstaltung zur Verfügung.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
fabspay erbringt keine Zahlungsdienste im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) und kein E-Geld.
3. Rechtliche Einordnung der Eventkarte (Limited Network)
Die Eventkarte ist eine zweckgebundene Guthabenkarte, die ausschließlich:
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auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände
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während der Dauer der jeweiligen Veranstaltung
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bei den dort teilnehmenden Verkaufsstellen
als Zahlungsmittel eingesetzt werden kann.
Die Eventkarte stellt kein Zahlungskonto und kein E-Geld dar, sondern fällt unter die Ausnahme für begrenzte Netze („Limited Network“) gemäß Art. 3 lit. k ZAG / PSD2.
4. Aufladung und Nutzung des Guthabens
Die Aufladung der Eventkarte erfolgt ausschließlich an den vom Veranstalter vorgesehenen Ausgabestellen während der Veranstaltung.
Das Guthaben ist nicht übertragbar, nicht verzinslich und ausschließlich zur Nutzung während der jeweiligen Veranstaltung bestimmt.
Eine Nutzung außerhalb der Veranstaltung oder bei externen Akzeptanzstellen ist ausgeschlossen.
5. Rückerstattung von Restguthaben
Restguthaben können auf Wunsch des Karteninhabers während oder am Ende der Veranstaltung an den dafür vorgesehenen Rückgabestellen ausgezahlt werden.
Nach Beendigung der Veranstaltung ist eine Auszahlung von Restguthaben ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
6. Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Eventkarte
Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Eventkarte besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Guthabens.
Eine Ausnahme kann bestehen, wenn der Karteninhaber die Karte eindeutig identifizieren kann (z. B. durch Kartennummer oder Kaufnachweis).
Die Entscheidung über eine Erstattung liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Veranstalters.
7. Gültigkeitsdauer
Die Eventkarte ist ausschließlich für die Dauer der jeweiligen Veranstaltung gültig.
Mit Veranstaltungsende verliert die Karte ihre Gültigkeit und kann nicht weiter verwendet werden.
8. Missbrauch und Manipulation
Der Veranstalter ist berechtigt, Eventkarten bei Verdacht auf Missbrauch, Manipulation oder sonstige unzulässige Nutzung zu sperren.
In diesen Fällen kann eine Rückerstattung des Guthabens ausgeschlossen werden.
9. Haftung
fabspay haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet fabspay nur auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist eine Haftung von fabspay ausgeschlossen.
fabspay haftet nicht für Schäden, die auf einer unsachgemäßen Nutzung des Systems, auf Bedienfehlern durch Personal des Veranstalters oder auf Ausfällen der vom Veranstalter bereitgestellten Infrastruktur (insbesondere Stromversorgung, Netzwerk oder Personal) beruhen.
10. Mitwirkungspflichten des Veranstalters
Der Veranstalter stellt sicher, dass:
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geeignete Flächen, Stromversorgung und Zugänge vorhanden sind
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geschultes Personal zur Verfügung steht
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gesetzliche Vorgaben (z. B. Kassen-, Steuer-, Hygieneregeln) eingehalten werden
Verzögerungen oder Ausfälle aufgrund fehlender Mitwirkung liegen nicht im Verantwortungsbereich von fabspay.
11. Zahlungsbedingungen
Die Abrechnung erfolgt gemäß dem vereinbarten Angebot.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen netto nach Rechnungsstellung fällig.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit zulässig – der Sitz des Auftraggebers.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

